Mitgliedschaft


Mitglied der BSG kann jede natürliche und juristische Person werden. Ein Beschäftigungsverhältnis im Forschungszentrum Jülich ist für die Mitgliedschaft nicht erforderlich. Der Antrag auf Mitgliedschaft muß schriftlich erfolgen (Beitrittserklärung). Bei Minderjährigen ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.


Beitrittserklärung (mit Onlineformular)

Beitrittserklärung deutsch PDF-Datei


Beitrittserklärung auf Zeit   (nur für Gastwissenschaftler)


Membership Application Form


Application Form for Limited Membership   (visiting scientists only)

Satzung

 

Beitragstabelle

AlterMonatlicher
Grundbeitrag
in EURO
seit 01.01.2002
Kinder bis 13 Jahre 2,50 €
Jugendliche 14-17 Jahre 3,00 €
Schüler, Auszubildende, Studenten** 3,50 €
Erwachsene ab 18 Jahre 5,00 €
Familienbeitrag *** 12,50 €
Einmalige Aufnahmegebühr pro Person4 €

** Ausbildungsnachweis ist zu erbringen. Wird dieser nicht erbracht, gilt der Erwachsenenbeitrag als Einzelbeitrag.

*** Für Familienangehörige, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, sich aber noch in einem Ausbildungsverhältnis befinden, gilt weiterhin - höchstens jedoch bis zum 27. Lebensjahr - der Familienbeitrag. Ein entsprechender Ausbildungsnachweis ist ebenfalls zu erbringen.

Sportarten mit erhöhten finanziellen Aufwendungen zahlen zusätzlich zum monatlichen Grundbeitrag einen Sonderbeitrag.

Der Einzug der Mitgliederbeiträge erfolgt grundsätzlich quartalsmäßig im Lastschriftverfahren.

 

Die BSG-Mitgliedsausweise dienen als Nachweis der Vereinsmitgliedschaft. Sie sind bei der Teilnahme an von der BSG angebotenen Übungsstunden mitzuführen und gegebenenfalls auf Verlangen des Übungsleiters vorzuzeigen.