2. Vorsitzende*r des Vorstandes - Stellenbeschreibung

Funktion

  • Vertretung des*r 1. Vorsitzenden.
  • Wichtig ist, dass beide Vorsitzende unter bestimmten Kriterien zusammenarbeiten. Bedeutende Pfeiler der Zusammenarbeit sind dabei Offenheit, Ehrlichkeit, Transparenz sowie ein konstruktiver und objektiver Informationsaustausch sowie ein vertrauensvolles Miteinander.

 

Formelle Eingliederung im Verein

  • Der*die 2. Vorsitzende*r ist Mitglied des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB. Von den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstands sind jeweils zwei gemeinsam zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Vereins berechtigt.
  • Der*die 2. Vorsitzende wird durch die Mitgliederversammlung gewählt.

 

Aufgaben

  • Teilnahme an den geschäftsführenden- und Gesamtvorstandssitzungen.
  • Übernimmt auch das Gewährleisten und Erfüllung des satzungsgemäßen Zwecks.
  • Unterstützung bei der Repräsentation des Vereins nach Innen und Außen.
  • Unterstützung des*r 1. Vorsitzenden bei der strategischen Planung der Vereinszukunft.
  • Abwicklung laufender Geschäfte und Schriftverkehr mit/über die Geschäftsstelle.
  • Bearbeitung von Ehrenanträgen sowie Ehrungen bei der Mitgliederversammlung.
  • Kontrolle der Einhaltung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

 

Equipment 

  • Digitale Geräte, um eine Vernetzung und Interaktion zu ermöglichen

 

Zeitaufwand

  • ca. 4 Std./Monat für zwei Sitzungstermine, zusätzlicher Zeitaufwand für die individuelle Ausübung der Funktion.

 

Anmerkung:

  • Der*die 2. Vorsitzende ist bei zahlreichen Entscheidungen in direkter Zusammenarbeit mit dem*r 1. Vorsitzenden beteiligt und bei allen Angelegenheiten des Vereinslebens unterstützend tätig. Gemeinsam liegt die Entscheidung über alle relevanten Vereinsangelegenheiten in deren Händen.