Pressewart*in - Stellenbeschreibung
Funktion
- Vertritt im Auftrag des Vorstandes den Verein in der Öffentlichkeit und versteht es unseren Verein adäquat in der Öffentlichkeit zu präsentieren.
- Tageszeitungen, lokale Radiosender, Mitteilungs- und Amtsblätter, Internet sind Medien in denen der/die Pressewart*in relevante Vereinsinformationen verbreitet.
- Die Funktion des*der Pressewart*in ist wünschenswert und wichtig für die Außendarstellung der Betriebssportgemeinschaft Forschungszentrum Jülich 1963 e.V. (BSG-FZJ).
Formelle Eingliederung im Verein
- Der*die Pressewart*in wird durch die Mitgliederversammlung gewählt.
- Der*die Pressewart*in ist Mitglied des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB.
Aufgaben
- Teilnahme an den Gesamtvorstandssitzungen.
- Bei Bedarf Teilnahme als Gast an den Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes.
- Zur Öffentlichkeitsarbeit des Vereins gehört, dass geplante Aktivitäten und Berichte in geeigneter Form an regionale Medien, sozialen Medien weitergeleitet werden.
- Kenntnisse über die Social Media wären von Vorteil; ggfs. Zusammenarbeit mit einem möglichen Vorstandsmitglied das für die sozialen Medien zuständig ist.
- Erstellung des Jahresberichts der BSG, Chroniken und Bilddokumentationen.
- Besteht die Notwenigkeit bzw. Bedarf einer Pressekonferenz, so muss auch diese von den Pressewarten in die Wege geleitet werden.
Equipment
- Digitale Geräte um eine Vernetzung und Interaktion zu ermöglichen.
Zeitaufwand
- ca. 2 Std./Monat für einen Sitzungstermin, zusätzlicher Zeitaufwand für die individuelle Ausübung der Funktion.